Barrierefreies Webdesign

Checken Sie Ihre eigene Seite!

Bei http://wave.webaim.org/ können Sie Ihre Webseite auf Zugänglichkeit hin analysieren lassen. Geben Sie einfach die Adresse Ihrer Seite ein, und Sie erhalten eine erste Analyse Ihres kompletten Web-Auftrittes.

Der Anteil an Besuchern im Internet mit mehr oder weniger ausgeprägten Behinderungen nimmt ständig zu, unter anderem auch deswegen, weil immer mehr Seniorinnen und Senioren im Netz unterwegs sind.

Man schätzt, dass ca. 8% der deutschen Bevölkerung eine physische Einschränkung haben, die den Betroffenen den Zugang zum Internet erschwert. Dies sind vor allem:

  • Sehbehinderungen bis hin zur Blindheit
  • Farbenblindheit, v.a. Rot-Grün-Blindheit (10% der Männer)
  • motorische Störungen, d.h. Maus und Tastatur können nicht oder schlecht bedient werden
  • eingeschränktes Hörvermögen
  • Lern-, Verständnis- und Sprachschwierigkeiten

Außerdem gibt es situative Behinderungen, die auch Menschen ohne physische Einschränkungen betreffen, zum Beispiel:

  • langsame Internetverbindung (Modem)
  • alte Computer, Betriebssysteme und Browser
  • schlechte Sichtverhältnisse am Notebook unterwegs
  • abgeschaltete Lautsprecher
  • abgeschaltetes Javascript und Plugins (oft aus Sicherheitsgründen auf Firmencomputern)

Barrierefreiheit (englisch Accessability = Zugänglichkeit) bezeichnet einen Aufbau von Webseiten, der Behinderten einen möglichst uneingeschränkten Zugang zur Seite ermöglicht. Hierzu gehört unter anderem ein entsprechender Umgang mit Farben, Kontrasten, Schriftgrößen, Skalierbarkeit, sowie mit Bildern, Videos, Tabellen und Formularen. Vor allem ist aber auch hier, ähnlich wie bei der Suchmaschinenoptimierung, ein korrekt und logisch geschriebener Quellcode die Grundlage. Nur mit einem guten Quellcode ist z.B. ein Screen Reader (ein Gerät, das Blinden den Inhalt der Webseite vorliest) in der Lage, den Inhalt der Seite adäquat umzusetzen. Wie eine Webseite aussieht, ist eine Sache, wie sie sich anhört, eine ganz andere...

Die Anforderungen an barrierefreie Webseiten sind in §11 des Behindertengleichstellungsgesetztes (BGG) und in der zugehörigen Verordnung zur Barrierefreien Informationstechnik (BITV) detailliert geregelt. Eine Umsetzung ist für Seiten öffentlicher Träger Pflicht, und auch jeder private Webseitenbetreiber sollte sich zumindest ernsthaft mit diesem Thema auseiandersetzen.